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Mittwoch, 21. April 2021

Merkels Rache auf ihre Osterblamage!

 

Wie rechtssicher ist die Ausgangssperre?

Sie dürfte eine der rechtlich umstrittensten Maßnahmen werden. Mehrere Referate des Kanzleramts stellten der „Bild“ zufolge die Verhältnismäßigkeit der geplanten nächtlichen Ausgangssperre in Frage. In einem Vermerk erklärte demnach eine Rechtsexpertin des Gesundheitsreferats, die „grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre“ sei mit Blick auf die „Verhältnismäßigkeit“ und die „derzeit nicht belegte Wirksamkeit“ problematisch und vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.

Das Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, ist ein tiefer Eingriff in Grundrechte. Der kann nur gerechtfertigt sein, wenn er verhältnismäßig ist. Die Gerichte haben hier bisher unterschiedlich geurteilt, aber immer wieder Zweifel erkennen lassen.

Denn im Prinzip ist nicht der Ausgang das Problem, sondern das Zusammentreffen mit anderen. Gegen einen einsamen Abendspaziergang oder begleitet von Personen aus dem eigenen Haushalt dürfte wenig einzuwenden sein.

Insofern steht regelmäßig die Frage im Raum, ob es nicht mildere Mittel gibt. Verteidiger der Maßnahme setzen dagegen, dass es damit in der Vergangenheit durchaus Erfolge gegeben habe. In der Gesetzesbegründung verweist die Regierung dazu auf Studien.

Sie sieht den Eingriff als nicht so tragisch an, weil er ja nur zu den „Schlaf- und Ruhezeiten“ erfolge. Aber auch in der Union wächst vor der Beratung am Freitag im Bundestag die Kritik an Merkels Entwurf. Die Sperre nur streng an der 100er-Inzidenz zu orientieren und sie auch für Geimpfte verpflichtend zu machen, könnte dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Regel wieder kippt.

Quelle: Der Tagesspiegel

Es drängt sich der Verdacht auf, dass unsere Regierung wieder mal eine Maßnahme ergreift, welche einen massiven Eingriff in die Grundrechte bedeutet.

Doch die Kanzlerin scheint dies nicht zu interessieren! Sie vermittelt den Bürgern das Gefühl, dass sie für ihre Osterblamage eine persönliche Rache braucht, welche sie ja bereits bei Anne Will angekündigt hat. 

Sie vermittelt den Eindruck unter dem Deckmäntelchen der Pandemie und einheitlicher Vorgabe an die Bundesländer, dass dies dringend notwendig sei. Doch wie viele Aerosolwissenschaftler bestätigen ist das Gegenteil der Fall.

Es erscheint eindeutig das hier die reine Willkür der Kanzlerin im Vordergrund steht.

Der Kritiker

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